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OLG Köln, 20.11.2006 - 16 Wx 211/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Anordnung der Erweiterung bzw. Verlängerung einer Betreuung; Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsschutzinteresses an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung; Umfang der ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwirkung des Beschwerderechts gegen die Bestellung eines Betreuers
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19
Verwirkung des Beschwerderechts gegen Betreuerbestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsmißbräuchliches Verhalten - Verwirkung des Beschwerderechts gegenüber der Betreuerbestellung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 30.08.2006 - 4 T 374/06
- LG Bonn, 30.08.2006 - 4 T 379/06
- OLG Köln, 20.11.2006 - 16 Wx 211/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 799
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07
Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne …
In der Regel wird die treuwidrige Ausübung des Beschwerderechts voraussetzen, dass seit Wirksamwerden der Entscheidung nicht nur ein langer Zeitraum verstrichen ist, sondern der Beschwerdeberechtigte überhaupt Kenntnis erlangt hat und auch dieser Zeitpunkt schon länger zurückliegt (vgl. BGHZ 43, 289/292 f.; OLG Hamm FamRZ 2007, 678/681; OLG Köln Beschluss vom 20.11.2006, Az. 16 Wx 211/06, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 24/25; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 und 2 W 124/01, zitiert nach Juris). - LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07
Betreuung: Zur Verwirkung eines Beschwerderechts gegen die Betreuungsanordnung
Das OLG Köln hat in einer neueren Entscheidung ausgeführt, dass auch dieser Zeitraum - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - Grundlage einer Verwirkung sein kann (OLG Köln, NJW-RR 2007, S. 799 f.).